Honorar
Gutachten transparent und fair
Seit dem 18.08.2009 sind Bewertungssachverständige nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden, da die Honorierung der Wertermittlung nicht mehr in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist. Bewertungssachverständige können ab sofort ihr Honorar frei aushandeln.
Sie möchten gerne wissen, was Sie die Erstellung eines Wertgutachtens für Ihre Immobilie kostet? Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!
Sollten bei der Erstellung des Gutachtens Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Telefon, Porto oder Gebühren bei der Beschaffung benötigter Unterlagen anfallen, werden diese entweder über eine vorher vereinbarte Pauschale oder gesondert auf Nachweis berechnet.
Auf das Gesamthonorar wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
In Einzelfällen kann das Honorar ggf. durch Einzelabsprache vereinbart werden.