Bewertung ihrer Immobilie
Warum einen Gutachter?
In punkto Immobilien-Wertermittlung heben wir uns als Gutachter für Immobilienbewertung bewusst von der Konkurrenz ab. Die Immobilien Wertermittlung des Verkehrs-/Marktwerts Ihrer Immobilie ist immens wichtig.
Von uns erhalten Sie keine subjektive Markteinschätzung, keinen Maklerwunschwert oder unseriöse Versprechungen, sondern eine objektive Wertermittlung gemäß der gesetzlichen Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zur Bestimmung des Verkehrs-/Marktwerts nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Dabei verwenden wir Marktdaten wie z.B. Bodenrichtwerte, Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze etc. die von dem jeweiligen örtlichen Gutachterausschuss der Gemeinde aus bereits realisierten Immobilienverkäufen abgeleitet wurden.
Die deutsche Immobilien-Wertermittlungspraxis genießt aufgrund Ihrer Marktkonformität international hohes Renommee. Eine wichtige Komponente dieses Erfolges ist u.a. die gesetzliche Verordnung zur Kaufpreissammlung und Auswertung von jedem Grundstückskaufvertrag durch den jeweiligen örtlichen Gutachterausschuss der Gemeinde.
Die ImmoWertV definiert drei Immobilien Wertermittlungsverfahren:
Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung (§§ 15-16 ImmoWertV)
Ertragswertverfahren (§§ 17-20 ImmoWertV)
Sachwertverfahren (§§ 21-23 ImmoWertV